Anspruch.
Wer hat Anspruch, ab wann gilt §40, und was kostet das wirklich.
Kostet die Pflegebox wirklich nichts?
Nein, nichts. Die volle Pauschale von 42 € pro Monat trägt Ihre Pflegekasse über §40 SGB XI. Kein Eigenanteil, keine Versandkosten, kein versteckter Preis, keine Mindestvertragslaufzeit. Sollten Sie eine Box bestellen, die unter 42 € liegt, verfällt der Rest — er wird nicht angespart.
Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?
Jeder mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause gepflegt wird — egal ob von Angehörigen, Nachbarn, Pflegedienst, einem 24-Stunden-Pflegekraft oder sich selbst. Wer dauerhaft im Heim lebt, bekommt die Hilfsmittel von der Einrichtung. Wer nur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nutzt, hat in dieser Zeit ebenfalls keinen separaten Box-Anspruch.
Was ist, wenn der Pflegegrad noch beantragt ist?
Fritz bereitet den Antrag schon vor und legt ihn auf Wiedervorlage. Sobald der MD-Bescheid da ist, reichen wir am selben Tag bei der Pflegekasse ein. Wir fragen ungefähr alle zwei Wochen nach, wie der Stand ist — Sie müssen sich nicht melden.
Gilt §40 auch für private Pflegeversicherungen?
Ja, im Wesentlichen. Privat Versicherte haben den gleichen Anspruch — die Abwicklung läuft aber nicht über Direktabrechnung, sondern oft über Erstattung gegen Beleg. Fritz übernimmt die Vorfinanzierung und reicht für Sie ein. Rufen Sie kurz an, wir klären das in zwei Minuten.
Bekommen wir zwei Boxen, wenn beide Eltern Pflegegrad haben?
Ja. §40 SGB XI ist pro Person gewährt, nicht pro Haushalt. Zwei Pflegebedürftige unter einem Dach = zwei Boxen mit jeweils 42 € pro Monat. Fritz legt beide Anträge parallel an — bei der Lieferung wird zusammengelegt, damit weniger Pakete kommen.
Was passiert, wenn der Pflegegrad zurückgestuft wird?
Der Anspruch auf die Pflegebox bleibt — er gilt für Pflegegrad 1 bis 5. Erst bei einer kompletten Aberkennung (keine Pflegestufe mehr) endet die Lieferung. Fritz wird dann automatisch von der Kasse informiert und meldet sich bei Ihnen.