0151 4284 8342
News
§40 SGB XI · 100 % von der PflegekasseWir übernehmen den Antrag — Sie kümmern sich um sichVolle Pauschale jeden Monat — kostenlose PflegehilfsmittelVersandkostenfrei · diskret verpacktPflegegrad 1–5 · Alle Kassen · Bundesweit§40 SGB XI · 100 % von der PflegekasseWir übernehmen den Antrag — Sie kümmern sich um sichVolle Pauschale jeden Monat — kostenlose PflegehilfsmittelVersandkostenfrei · diskret verpacktPflegegrad 1–5 · Alle Kassen · Bundesweit
Pflegegrad 1 – 5
§ 40 Abs. 2 SGB XI · Seit 1995

Ihr Anspruch:
Volle Pauschale.
Von Ihrer Kasse.

Wenn ein Pflegegrad anerkannt ist und zu Hause gepflegt wird, übernimmt die Pflegekasse jeden Monat Ihre Pflegehilfsmittel — vollständig. Kein Eigenanteil, kein Formular-Stress.

  • Pflegegrad 1–5
  • Alle Kassen
  • Kein Eigenanteil
Senior wird zu Hause von Angehöriger gepflegt
Häusliche Pflege · Pflegegrad bestätigt · Box von Fritz
— Zwei Fragen · fünf Sekunden

Haben Sie Anspruch?

Keine Versichertennummer. Kein Login. Nur zwei einfache Fragen — beantwortet in der Zeit, in der die Kaffeemaschine läuft.

01
Anspruch
Gibt es bei Ihnen oder einem Angehörigen einen Pflegegrad?
02
Zuhause
Wird zu Hause gepflegt — auch durch Angehörige zählt?
Was im Gesetz steht

Was der Paragraph
wirklich sagt.

§40 SGB XI ist der Teil des deutschen Pflegeversicherungsgesetzes, der sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel regelt. Klingt sperrig, bedeutet aber nur: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Mund-Nasen-Schutz, Schürzen — alles, was Angehörige in der häuslichen Pflege täglich verbrauchen.

Seit 1995 hat die Pflegekasse eine klare Aufgabe: Sie bezahlt diese Verbrauchsmaterialien jeden Monat — vollständig, ohne Eigenanteil. Sie müssen einen Antrag stellen — und genau diesen Antrag übernimmt Fritz für Sie.

Die monatliche Pauschale wurde 2021 angehoben und bleibt auch nach der Pflegereform 2025 bestehen — aktuell 42 € pro Monat.

Zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen sowie zur Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung.

— § 40 Abs. 1 SGB XI
Vier Bedingungen

Wer hat Anspruch.

Erfüllen Sie diese vier Punkte, übernimmt Fritz alles weitere — den Antrag, die Kasse, die Lieferung.

Pflegegrad

Ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5.

Der Pflegegrad muss durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt sein. Ein laufender Antrag reicht vorerst — wir bereiten vor, reichen aber erst nach Bescheid ein.

Häusliche Pflege

Die Pflege findet zu Hause statt.

Egal ob Eigenheim, Mietwohnung, bei der Tochter oder betreutem Wohnen — Hauptsache keine stationäre Pflegeeinrichtung. Auch Tages- und Kurzzeitpflege ist unschädlich.

Pflegeperson

Es gibt eine pflegende Person.

Ein Angehöriger, ein Nachbar, ein Pflegedienst oder Sie selbst. Die Hilfsmittel werden im Rahmen dieser Pflege verbraucht.

Pflegekasse

Eine gesetzliche oder private Pflegekasse.

Fritz arbeitet mit allen gesetzlichen Kassen in Deutschland zusammen. Bei privater Pflegeversicherung: rufen Sie uns an, wir prüfen.

Ehrlich gesagt

Wer keinen
Anspruch hat.

Drei Gruppen bekommen nach §40 keine Pflegebox — wir sagen das lieber vorher, statt Sie durch ein Formular zu ziehen.

  1. 01
    Ohne Pflegegrad. Wer noch keinen Pflegegrad hat, muss den zuerst beantragen. Der Antrag geht an die Pflegekasse, der MD kommt zur Begutachtung, dann gibt es einen Bescheid. Fritz kann dabei nicht helfen — aber wir schicken Ihnen einen Leitfaden per E-Mail.
  2. 02
    Im Heim. Wer in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt, bekommt die Hilfsmittel von der Einrichtung. §40 gilt nur für häusliche Pflege — das ist Gesetz, nicht unsere Regel.
  3. 03
    Wenn schon ein Anbieter liefert. Sie dürfen pro Monat nur einen Anbieter abrechnen. Wenn Sie wechseln möchten, übernehmen wir die Kündigung beim alten Anbieter — sagen Sie uns einfach Bescheid.
— In der Box

Sieben Hilfsmittel.
Eine monatliche Lieferung.

Alle Produkte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Sie stellen zusammen — oder vertrauen unserer kuratierten Empfehlung.

Blaue Nitril-Einmalhandschuhe in offener Box. Bestseller
Handschuhe

Einmalhandschuhe Nitril

Latexfrei, puderfrei. Für Körperpflege und Wundversorgung.

100 Stück / Packung
Pumpflasche Händedesinfektion auf hellem Holztisch.
Desinfektion

Händedesinfektion 500 ml

Hautverträglich, ohne Parfum. Gelistet im GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

Flasche mit Pumpe
Flächendesinfektion mit Sprühflasche, sauberes Bad.
Desinfektion

Flächendesinfektion 1 Liter

Für Bad, Nachttisch, Kontaktflächen. Alkoholbasiert.

Nachfüll-Flasche
Bettwäsche und saugfähige Bettunterlage in heller Schlafzimmer-Atmosphäre.
Inkontinenz

Bettschutzunterlagen

Saugstark, 60×90 cm, einmal verwendbar. Schützt Matratze und Bettwäsche.

30 Stück / Packung
OP-Masken in Box, Stapel medizinischer Mundschutz.
Atemschutz

Mund-Nasen-Schutz

OP-Qualität, 50 Stück pro Packung. Für Pflegesituationen mit Nähe.

50 Stück / Packung
Erste-Hilfe-Materialien — kleine Fingerverbände auf Holzfläche.
Wundversorgung

Fingerlinge

Für kleine Wundpflege. Einzelne Finger, ohne Handschuh-Aufwand.

100 Stück / Dose
Pflegekittel und Schutzschürzen, ordentlich gefaltet.
Schutzkleidung

Einmalschürzen

Reißfest, flüssigkeitsdicht. Für Körperpflege und Verbandwechsel.

100 Stück / Rolle
— So läuft's

In zwei Wochen ist die erste Box da.

Drei Schritte. Keiner davon liegt bei Ihnen.

Senior unterschreibt digital auf einem Tablet — entspannt am Esstisch.
Heute

Sie stellen die Box zusammen und unterschreiben.

Fünf Minuten. Digital. Einmal.

Bestätigungsbrief der Pflegekasse auf einem hellen Holztisch — alles bewilligt.
In 3–5 Tagen

Ihre Pflegekasse bestätigt den Antrag.

Fritz reicht ein, nimmt Rückfragen an. Sie bekommen eine Info, wenn alles steht.

Diskreter Karton wird auf der Türschwelle übergeben — sauber, anonym, vertrauenswürdig.
In 7–14 Tagen

Ihre erste Box kommt per Post.

Und dann jeden Monat. Anpassen geht jederzeit — über Ihre Pflege-Lotsin oder das Status-Dashboard.

Was ist mit dem Entlastungsbetrag (§45b)?
Das ist eine andere Leistung — 125 € im Monat für Betreuung und Entlastung. Kann zusätzlich zur Pflegebox genutzt werden. Fritz kümmert sich aktuell nur um §40, nicht um §45b.
Kann ich einen Monat aussetzen?
Ja. Sie rufen an oder schreiben per E-Mail — nächste Lieferung pausiert, ohne Kosten, ohne Verlust des Anspruchs. Der Monat verfällt allerdings, er kann nicht angespart werden.
Was, wenn der Pflegegrad neu eingestuft wird?
Ändert nichts an Ihrem Anspruch auf die Pflegebox — sie gilt von Pflegegrad 1 bis 5 identisch. Sie müssen uns den neuen Bescheid nicht schicken.
— Jetzt starten

Ihre Box.
In zwei Minuten
beantragt.

Kostenlos. Ohne Papier. Ohne Anrufschleifen.

Box beantragen
  • Keine Pflicht-Daten
  • 2 Min Aufwand
  • Kostenlos für Sie
Frau Hartmann, Pflege-Lotsin bei Fritz, freundlich und kompetent.
Frau Hartmann Ihre Pflege-Lotsin
Lieber persönlich? 0151 4284 8342
  • Mo–Fr 8–18 Uhr
  • Kostenlos aus allen Netzen
  • Deutsch & Türkisch

Falls besetzt, ruft Frau Hartmann innerhalb eines Werktages zurück.